Unsere Kompetenz im Arbeitsrecht umfasst folgende Themen: Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Vertretung und Beratung in- und ausländischer Arbeitnehmer, Verschwiegenheits- und Wettbewerbsverbote, Haftung bei Arbeitsunfällen, Regressansprüche, Arbeitnehmerschutzrechte und Erfindungen , Abfindungen und Kündigungen.
Wir vertreten und verteidigen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Mediationsverhandlungen und vor Gerichten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aller Art.